Energieaudit, FMB nach DIN ISO EN 50001

In der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Artikel 8 wird für alle Branchen einschließlich der Gebäude-bewirtschaftung ein regelmäßiges Energieaudit im vier Jahresrhythmus gefordert.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie trat im Dezember 2012 in Kraft und wurde in Deutschland in 2014 in nationales Recht umgesetzt.
Betroffen sind alle Unternehmen, die den KMU-Status nicht nachweisen können, dazu gehören auch Unternehmen mit Konzern- oder Kommunalbeteiligung.
Ausgenommen davon (nach Stand des Entwurfes vom 07.11.2014) sind Unternehmen die über folgende Zertifikate verfügen:

Energiemanagementsystem nach DIN ISO EN 50001

Energiemanagement

Die Vorgehensweise bei der Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS ) in der Immobilien-bewirtschaftung und in der industriellen Anlagenbewirtschaftung ist fachlich identisch. Auch wenn Managementsysteme in der Immobilienwirtschaft nicht so stark verbreitet sind, gibt es in der DIN ISO EN 50001 und GEFMA 124 jedoch viele analoge Lösungsansätze.

Energiemanagement in Gebäuden und Immobilienliegenschaften

Eine detaillierte Beschreibung der Systematik befindet sich in der GEFMA-Richtlinie 124, Energie-management.
Die Forderung nach Energiemanagement ergibt sich aus der Novellierung des EDL-Gesetzes. Hier wird bis zum 05.Dezember 2015 ein sehr detailliertes Energieaudit gefordert. Der Aufwand für ein Audit ist Arbeits- und zeitaufwendig sowie die Kosten sehr hoch werden können, das Audit ist im 4 Jahres-rhythmus zu wiederholen.
Verantwortungsbewusste Anlagen- und Immobilienbetreiber sind sich der Problematik bewusst und führen vor allem aus wirtschaftlichen Gründen ein systematisches Energiemanagement nach DIN ISO EN 50001 ein.

Energiemanagement in produzierendem Gewerbe und Industrie

Die Forderung zur Implementierung eines Energiemanagementsystems, EnMS, betrifft derzeit Unter-nehmen (hauptsächlich das produzierende Gewerbe und die Industrie) mit Elektroenergieverbräuchen > 10 GWh, sowie einem Energiekostenanteil > 14% an der Bruttowertschöpfung und kommt aus dem EEG § ff, wenn eine Begrenzung der EEG-Umlage beantragt wird. Hier wird bei einer Antragstellung ab 2012 durch das Bafa ein Zertifikat gem. DIN ISO EN 50001 verlangt.
Seit 01.01.2013 gibt es die Forderung nach Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO EN 50001 auch im Stromsteuergesetz, §10, und Energiesteuergesetz, §55, immer dann, wenn ein Unternehmen den sogenannten Spitzensteuerausgleich beantragt (Dieser kann allerdings bis zu 3/4 der gesamten Rückvergütung ausmachen.
Seit dem 01.08.2013 handeln die Hauptzollämter nun nach der Spitzenausgleich Effizienzsystem-verordnung, SpaEfV. In §5 der SpaEfV ist die Verfahrensweise für den Übergangszeitraum 2013 bis 2014, sowie die Erleichterungen für KMU detailliert beschrieben. Als wichtigster Punkt wäre anzuführen, dass jede Aktivität durch ein Testat eines akkreditierten Zertifizierers belegt sein muss. Dieses Testat oder die Zertifizierungsurkunde für das EnMS nach DIN ISO EN 50001 ist Grundlage für eine erfolgreiche Antragsstellung.

Zeitliche Bemessung

Die Pflicht zur Durchführung des ersten Energieaudits ist erfüllt, wenn zwischen dem 4. Dezember 2012 und dem 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchgeführt worden ist, das den Anforderungen nach § 8a entspricht. Das Audit nach § 8 Absatz 1 muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1, Ausgabe Oktober 2012, entsprechen.

Zu den Anforderungen gehören:

  • das Unternehmen benennt einen Verantwortlichen Ansprechpartner zur Durchführung des Energieaudits.
  • das Energieaudit muss auf aktuellen, kontinuierlich oder zeitweise gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch und auf den betrieblichen Lastanforderungen basieren. Wobei für gängige Geräte, die eine Ermittlung des Energieverbrauchs mittels Messung nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand zulassen, ist der Energieverbrauch auch durch nachvollziehbare Hochrechnungen von bestehenden Betriebs- und Lastkenndaten ermittelbar. Für Geräte zur Beleuchtung und für Bürogeräte ist eine Schätzung des Energieverbrauchs möglich oder durch andere nachvollziehbare Methoden vorzunehmen.
  • das Energieaudit muss eine eingehende Prüfung darstellen, die im Rahmen der facilitären Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung den Energieverbrauch von Gebäuden, Liegenschaften und betrieblichen Prozessen oder Anlagen in der Industrie einschließlich der Beförderung, nach Möglichkeit auf einer Lebenszyklus-Kosten-berechnung, (mittels FMB Kompass 7.0) anstatt auf einfachen Amortisationszeiten-berechnung basieren.
  • das Energieaudit muss verhältnismäßig und repräsentativ sein, dass sich daraus ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt und sich die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten im facilitären Ansatz ermitteln lassen.
    Die verwendeten Daten müssen für historische Analysen und für die Rückverfolgung der Leistung anwendbar sein und digital dokumentiert werden.

Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO EN 50001 durch die FMB

kann durch verschiedene Hilfen und Randbedingungen vereinfacht und beschleunigt werden.

  • Ein Umweltmanagementsystem ist bereits implementiert und wird gelebt.
  • Die Inanspruchnahme von FMB Beratungsleistungen zum Systemaufbau.
  • Energieeffizienzberatung durch FMB zur Durchführung eines Energieaudits im Hinblick auf die Erstellung des Testat fähigen Energieberichts.



Die Umsetzung der Anforderungen der DIN ISO EN 50001

Das Energieaudit

Das Energieaudit durch die FMB ist die Grundlage für die Einführung eines Energiemanagement-systems nach DIN ISO 50001, die Energieeffizienzberatung der FMB für KMU erfüllt alle Anforderungen an ein Energieaudit.

Ein Energieaudit erfolgt also

in Anlehnung an die in DIN 16247 beschriebene Vorgehensweise
oder nach kfw Bafa-Vorgaben bei geförderter Beratung für KMU.

Der Inhalt besteht in der

Aufdeckung von Optimierungspotentialen aller energiewirtschaftlichen Prozesse Erstellung von Analysen zu Strom-, Wärme- und Erdgasverbrauch, sowie Leistungsbezug technischen Bewertung der energierelevanten Anlagentechnik betriebswirtschaftlichen Kalkulation der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Die Durchführung ist geprägt durch die allgemeingültige Verfahrensweise bei derartigen Projekten

  • Bestandsaufnahme
  • Erstellung der Baseline
  • IST-Analyse, Darstellung und Bewertung des IST-Zustandes
  • Aufzeigen von Energieeinsparpotenzialen
  • Vorschläge für Einsparmaßnahmen
  • Kalkulation der Gesamtinvestition auf der Grundlage von Schätzungen und Richtpreisangeboten
  • Betriebswirtschaftliche Bewertung der Maßnahmen
  • Erstellung eines Audits fähigem Berichtes

Leistungen der FMB

  • Energieaudit, bei Einführung eines Energiemanagementsystems DIN ISO EN 50001
  • Auditierung eines Energiemanagementsystems DIN ISO EN 50001
  • Energetische Inspektion für Klima- und Lüftungsanlagen, gem. §12 EnEV
  • Energetische Inspektion von Heiz- und Kältetechnischen Zentralen, Fernwärmestationen
  • Hygieneinspektion von Raumlufttechnischen Anlagen, gem. VDI 6022
  • Hygieneinspektion von Trinkwasser Anlagen, gem. VDI 6023
  • Wertgutachten für energetische Anlagen und Steuerungen



Gutachten zur Optimierung von Energieberatungen

Ab 2008 werden durch die kfw-Förderbank Zuschüsse für Energieberatungen, für Unternehmen die der gewerblich, produzierenden Wirtschaft angehören, gewährt. (produzierendes Gewerbe, Handel, Handwerk und Dienstleistung)
Die Weiterführung der Förderung erfolgt ab 2015 durch die Bafa. Weiterhin erhalten auch gewerblicher Vermieter und gewerbliche Mieter die Fördermittel.

Voraussetzungen

Die Liegenschaft muss zu mehr al 50% gewerblich genutzt werden. Weiter darf sie nicht im Eigentum eines in der Wohnungswirtschaft tätigen Unternehmens stehen.
Die Beratung wird vor Abschluss eines Beratervertrags behördlich beantragt und genehmigt.

Förderfähiges Honorar

Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt für Unternehmen mit mehr als 10 Tsd. € Energiekosten/a 80% der Honoarsumme, jedoch max. 8 Tsd. € innerhalb von 24 Monaten.

Ziel

Durch Beratung und Sachverständigengutachten sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und innovative Lösungsansätze, konkrete Optimierungsmaßnahmen sowie Kostenreduzierung geplant und implementiert werden, mit der Zielsetzung eines Energiemanagements – Audits nach DIN ISO EN 50001.

Unsere Qualifikation – Ihr Vorteil

Sachverständiger, Energieberater und Auditor in Personalunion garantieren den optimalen Lösungsansatz.
Die FMB Sachverständige erstellen eine transparente, kaufmännisch / technische Energieanalyse, vergleichen Ihre Immobilien im Rahmen der Betriebskostenberechnung mit einem Referenzobjekt, im Bereich der Primär- und Sekundärkosten, erarbeiten den Lösungsvorschlag, Planen dessen Umsetzung und Betreuen bis zum ersten Wiederholungaudit den Kunden.



Wertgutachten, Energetischer Anlagen

Basierend auf den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes (BewG), § 9, wird der Wert der Technischen Installationen ermittelt.
Grundsätzlich wird der „gemeine Wert“ berechnet, solange keine besonderen gesetzl. Bestimmungen oder Vorgaben gegeben sind.
Den gemeinen Wert bestimmt der handels- und ortsübliche Preis der im täglichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann, wenn die Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes zum Zeitpunkt der Veräußerung den allgemeinen Regeln der Technik, den gesetzl. Bestimmungen und DIN – Normen entspricht. Hierbei wird insbesondere herangezogen ob die zu bewertende Technologie vom Käufer einem anderen Standort zugeführt werden soll oder am Standort belassen wird um Versorgungsaufgaben zu übernehmen.
Im Falle der Demontage handelt es sich um einen Gebrauchsgütermarkt, bei Weiterbetrieb um den Contractingmarkt.

Wann, ist ein Wertgutachten sinnvoll

  • beim Verkauf einer Firma, im Rahmen der Nachfolgeregelung
  • Erbschaft eines Betriebes, einer Liegenschaft
  • Wechsel des Anlagenbetreibers
  • Anlagenersatz im Rahmen einer Investition
  • Optimierung der Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung

Welche Technik

  • Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung
  • Anlagentechnik für den Primärprozess eines Unternehmens
  • Technische Einrichtungen und Sonderbauten

Ziel

Durch Sachverständigen-Wert-gutachten sollen Werthaltigkeit, Kaufpreis, Finanzierung und Investitionsvolumen definiert und transparent dargestellt werden. Sowohl positiv wie auch negativ Entscheidungen werden unterstützt und Sachverhalte für die Entscheidungsgrund-lage/n aufgezeigt.

Unsere Qualifikation – Ihr Vorteil

Sachverständiger, Energieberater und Auditor in Personalunion garantieren den optimalen Lösungsansatz.
Die FMB Sachverständige erstellen eine transparente, kaufmännisch / technische Wertanalyse, vergleichen Ihre Anlagen im Rahmen der Betriebskostenberechnung mit einem Referenzobjekt, im Bereich der Primär- und Sekundärkosten, erarbeiten den Lösungsvorschlag, Planen dessen Umsetzung und Betreuen den Investor bis zum Vertragsabschluss.



Energieberatung

Die FMB-Energieberatung stellt ein wichtiges Instrument dar, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Fachleute Informationsdefizite abzubauen, Energiespar-potenziale im Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen erfolgreich umzusetzen.
Der Energieberater soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl im Bereich der Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung als auch beim Nutzer orientierten Betrieb aufzeigen. Somit beabsichtigen wir die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter zu implementieren und damit vorhandene Energie-einsparpotenziale zu analysieren und optimieren. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch die FMB – Energieberater und Sachverständigen begleitet werden, um die Umsetzungsquote zu erweitern.
Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits durch den FMB–Auditor, gem. DIN EN ISO 50001 im Sinne der EU-Energieeffizienz-richtlinie.

Förderung der Energieberatung / -effizienz

Ein umfangreiches Handlungsfeld stellt die Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung dar. Die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen stehen für einen immerwährenden Anstieg des Endenergieverbrauchs und bieten hohe Einsparpotenziale. Durch die effiziente Optimierung dieser Einsparpotenziale kann ein wesentlicher Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz geleistet werden.

Ziel des FMB-Energiemanagementsystems

Das Ziel des Energiemanagementsystems ist es, die Energiesituation innerhalb der Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung im Unternehmen transparent und dialogfähig zu machen. Dadurch werden die Energiekosten zu reduziert. Energiemanagement umfasst die Summe aller Lösungsansätze, die geplant und durchgeführt werden, um bei gleichbleibender Leistung einen minimalen Energieeinsatz sicherzustellen. Mit einem Energiemanagementsystem erfolgt eine Einflussnahme auf die primären und sekundären innerbetrieblichen Abläufe, um unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens zu senken und die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern.

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