Es gibt 2 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben A beginnen.
Abbruch

Abriss, Abbruch oder Rückbau, bezeichnet im innerhalb der Immobilienwirtschaft das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Gebäuden. Der Abriss selbst erfolgt durch Verfahren wie Einreißen, Abtragen, Demontieren, Zerschlagen (Abrissbirne) oder den Einsatz von kontrollierten Sprengungen.

Abhängig von der Art der Gebäudesubstanz wird unterschieden: Der nicht-konstruktive Abbruch wird auch Entkernung genannt und ist meist vor dem „eigentlichen“ konstruktiven Abbruch notwendig. Bei ihm bleibt die statische Gebäudestruktur erhalten und es werden nur nicht tragende Bauelemente entfernt, z. B. nicht tragende (Trockenbau-)Trennwände, Deckenabhängungen, Fußbodenbeläge, Türen, Fenster, Wand- und Deckenbeläge usw.

Beim konstruktiven Abbruch werden dagegen konstruktive (= tragende, statisch relevante) Bauteile abgerissen. Das sind vor allem Stahlbeton und Mauerwerk (vgl. Baustatik).


Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung

Als Kernbereich der Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung können die laufenden Betriebskosten und Finanzierungen von Immobilien gelten. Die dazugehörigen Aufgaben zuzüglich der Steuerungsfunktionen aller Prozesse und Beteiligte bei Planung / Genehmigung und Erstellung / Bau in Immobilienprojekten sind Kernfunktionen der Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung.



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