Im Entwurf der DIN 4749 und im Blatt 1 der VDI 4700 wird der Begriff Technische Gebäudeausrüstung, TGA, definiert. Die Gebäudetechnik bzw. -ausrüstung kann als Teilgebiet der Versorgungstechnik und der facilitären Anlagen- und Immobilienbewirtschaftung verstanden werden, da sie sich weitgehendst nur auf Anlagen innerhalb von Gebäuden bezieht.
Anstelle von Gebäudetechnik / -ausrüstung ist auch noch der Begriff Haustechnik gebräuchlich, der sich im engeren Sinne nur auf Anlagen der Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik im Bereich von Gebäuden bezieht. Elektrotechnische, elektromecha-nische und steuerungstechnische Anlagen sind nicht beinhaltet.
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