Nutzungsänderung / Umnutzung ist ein Begriff im Baurecht. Er ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer definiert als „Änderung der genehmigten Benutzungsart“. Eine Nutzungsänderung bedarf genau wie die Errichtung eines Gebäudes einer Baugenehmigung. Eine Nutzungsänderung ist nur innerhalb der für dieses Gebiet zulässigen Art der baulichen Nutzung erlaubt. Die zuständige Genehmigungsbehörde kann sie auf Antrag genehmigen.
Die Umnutzung ist der Vorgang der Durchführung der genehmigten Nutzungsänderung eines Gebäudes, Gebäudeensembles oder auch ganzen Stadt-gebietes oder deren Ergebnis. Manchmal stehen einer Umnutzung Hindernisse wie alte Bausubstanz, Ruinen, Altlasten im Boden im Weg, die während bzw. vor je nach Begriffsverständnis einer Umnutzung beseitigt werden müssen.
Oftmals sind mit der Umnutzung eines Gebäudes Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen zur Nutzungsanpassung verbunden. Eingriffe in die Bausubstanz, Umbauten, sind dabei die Regel, um das Gebäude der neuen Nutzung anzupassen.
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