Kommt es während der Erstellungsphase von Bauprojekten zu Konflikten, ist das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren der Adjudikation ein geeignetes Verfahren, um Verzögerungen oder gar Baustillstände abzuwenden und so finanzielle Schäden zu vermeiden.
Adjudikation ist auch deshalb so effektiv, weil die Bau- /Streitbeteiligten an die Entscheidung des FM B – Adjudikators vorläufig gebunden sind und damit die Planungs- und Ausführungssicherheit im Projektverlauf wiederhergestellt ist bzw. aufrechterhalten bleibt.
Später, nach Fertigstellung der Baumaßnahme, kann die Entscheidung, der Adjudikation, durch ein Gericht überprüft werden.
Dieser Lösungsansatz erhöht bzw. garantiert die Akzeptanz für diese Form der Streitbeilegung.
Weitere Vorteile der FM B – Adjudikation sind;
- die kurze Verfahrensdauer,
- die geringen Verfahrenskosten auch bei höheren Streitwerten,
- die Fachkompetenz der Adjudikatoren als Streitlöser,
- die Möglichkeit des Ausgleichs von Machtpositionen während der Projektabwicklung,
- sowie die mögliche deeskalierende Wirkung.
Bauprojekte sind stets Unikate mit einer hohen Zahl an Projekt- und Ausführungs-beteiligten, einer umfangreichen, sehr anspruchsvoll zu koordinierenden Schnittstellenmanagement und aus diesem Grund konfliktanfällig.
Adjudikation ist in diesen Fällen ein geeigneter Lösungsansatz, um Konflikte zu regulieren und monatelange Bauverzögerungen zu vermeiden.
Am besten wäre es jedoch, wenn die Ursachen dieser Lösungsansatz von vornherein, im Rahmen der Projektentwicklung, integriert werden würde.
Durch eine gründliche Vorbereitung aller an der Projektentwicklung Beteiligter, insbesondere in der Vorplanung und der Leistungsbeschreibung, können Diskrepanzen von vornherein vermieden werden.
Adjudikationsverfahren könnten sowohl für große als auch für kleinere Hochbauprojekte sinnvoll sein. So sei die Einrichtung eines sogenannten Standing Board, “Baubegleitendes Facility Management“, das bedeutet, ein FMB – Adjudikator begleitet das Projekt durch alle Phasen der HAOI. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Bei kleineren Projekten könne auf das Ad-hoc-Verfahren verwendet werden, das erst im konkreten Konfliktfall zum Einsatz gelangt. Für die Ausgestaltung des Adjudikationsverfahrens stünden den Vertragspartnern bereits Adjudikations-ordnungen mit den wesentlichen Parametern zur Verfügung innerhalb der Leistungsbeschreibung dann zur Verfügung.
Außergerichtliche Streitigkeiten im Bauwesen
Baustreitigkeiten
Für viele Streitigkeiten am Bau ist eine außergerichtliche Streitbeilegung möglich und sinnvoll. Die FMB zeigt nachstehend auf, welche Lösungsansätze zur Verfügung stehen, um diese ohne Gericht zu klären.
Ist der Gang zu Gericht der Richtige
Die Differenzen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Bauleistungen sind umfangreich, die Gründe hierfür sind unterschiedlich und anspruchsvoll. Doch die Inanspruchnahme vom Gericht dient meist nicht der Sache aus nachstehenden Gründen.
Der zeitliche Umfang:
Im günstigen Fall endet der Prozess nach der Entscheidung der ersten Instanz, Amtsgericht, innerhalb von 12 Monaten. Für jede weitere Instanz können bis zu 36 Monate, zu diesem Zeitraum, hinzugerechnet werden. Diese Zeitschiene macht außergerichtliche Konfliktlösungen sowohl aus zeitlichen als auch finanziellen Gründen betriebswirtschaftlich annehmbar.
Mediationsverfahren oder Schiedsverfahren:
Für ein Mediationsverfahren im Bauwesen werden zwei bis drei Monate, für ein Schiedsge-richtsverfahren sechs Monate veranschlagt.
In einigen Bundesländern ist die Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsver-fahrens für bestimmte Baustreitigkeiten vorgeschrieben, bevor ein Gerichtsprozess ange-strengt werden kann.
Daher wird in Bauverträgen immer häufiger ein Streitschlichtungsverfahren vereinbart, das ohne staatliche Gerichte den Lösungsansatz erarbeitet.
FM B – Streitlösung für das Bauwesen, in Anlehnung an die SL Bau
Die SL Bau basiert auf der Schiedsgerichtsordnung von 1909 und sieht vier Streitlösungsver-fahren vor, die von den Vertragsparteien nach Wunsch ausgewählt und vertraglich vereinbart werden können:
- Mediationsverfahren
- Schlichtungsverfahren
- Adjudikationsverfahren
- Schiedsgerichtverfahren
Streitschlichtung – Rahmenvereinbarung
Die Implementation einer Streitschlichtungsvereinbarung, im baurechtlichen Vertrag, versetzt die Vertragspartner in ein vorbestimmtes Reglement.
- Es herrscht absolute Vertraulichkeit, daher finden die Verfahren nicht öffentlich statt.
- Die Konfliktparteien haben persönlich am Verfahren teilzunehmen. Vertretungen müssen die Ausnahme sein, hierfür müsse ausdrückliche Bevollmächtigung ausgesprochen werden. Bei juristischen Personen kann es sich nur um vertretungsberechtigte Organe handeln.
- Die Kernaufgabe ist eine schnelle Konfliktbeilegung im Rahmen einer gütlichen Einigung. Um auf eine zügige Lösung hinzuarbeiten, werden in der Regel Fristen und Termine gesetzt. Werden sie verletzt, kam es zu Schadensersatzforderungen kommen. Fristen können jedoch ausnahmsweise durch den eingesetzten Streitlöser verlängert werden.
- Die eingesetzten FMB – Streitlöser handeln unparteiisch und unabhängig. Dazu gehört auch, dass sie nicht in einem der Verfahren als Zeugen oder Sachverständige benannt werden. Wenn eine der Streitparteien den Streitlöser ablehnt, muss sie das unverzüglich schriftlich den Beteiligten mitteilen.
- Es wird vereinbart, kein ordentliches Gericht oder Schiedsgericht anzurufen, bevor das ausgewählte Konfliktlösungsverfahren beendet ist.
- Die am Konflikt beteiligten Vertragsparteien teilen die entstehenden Kosten gleichmäßig untereinander auf.
Streitbeilegung durch:
Mediation
Eine Mediation, durch den FMB – Mediator, soll in Anlehnung an die SL Bau, baubegleitend, Konflikte verhindern und die Streitparteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung unterstützen.
Die Beauftragung erfolgt schriftlich durch die Streitparteien. Der FMB – Mediator wird die Streitparteien zu einer Konfliktlösung führen, wird sich jedoch nur neutral verhalten und keine Entscheidungen treffen. In vielen Streitfällen kann es bereits weiterhelfen, wenn eine Interimslösung gefunden werden kann, sodass eine weiter Umsetzung der Baumaßnahme gewährleistet ist. Für den Fall, dass keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, formuliert der FMB – Mediator eine Mediationsvereinbarung, diese spiegelt die Situation am Ende des Mediationsverfahrens wieder und kann für eine spätere Klage in Ansatz gebracht werden. (kein Gutachten!)
Schlichtung
Die Schlichtung wird von einem FMB – Schlichter oder mehreren FMB – Schlichtern durchgeführt, die genau wie die Mediatoren einvernehmlich von den streitenden Parteien schriftlich bestellt werden müssen.
Als FMB – Streitschlichter kommen ausschließlich fachbezogenen, geprüfte Sachverständige zum Einsatz. (Prüfung durch Deutsche Sachverständigengesellschaft, DESAG)
Ihre Aufgabe ist es, in den Streitfragen eine fachlich / kaufmännisch orientierte Lösung zu finden, mit der alle am Konflikt beteiligten Parteien einverstanden sind und die nach Abschluss des Verfahrens zu einem Schlichterspruch führt.
Während Schlichtungsverfahren ist die Verjährung von Ansprüchen, die im Rahmen dieses Verfahrens gestellt werden, bis zum Verfahrensende gehemmt.
Der FMB – Schlichter befragt die Konfliktbeteiligten nach den genauen Umständen der Streitigkeiten und dokumentiert alle Angaben.
Die Streitparteien haben die Pflicht, dem Schlichter alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Dokumente vorzulegen.
Er kann sich darüber hinaus auch direkt auf der Baustelle ber den Streitgegenstand informieren.
Das Schlichtungsverfahren endet,
wenn sich die Konfliktparteien ganz oder teilweise eine Einigung erzielt haben oder sich vergleichen konnten,
der Schlichter einen Schlichterspruch formuliert hat,
durch die Feststellung der Schlichtungsscheiterung, durch den Schlichter oder aber bei einer Verfahrensdauer von mehr als sechs Monaten.
Im innerhalb des Verfahrens kann der FMB – Schlichter mit der Erstellung eines Schiedsgut-achtens beauftragt werden. In diesem Fall gibt es aber nicht mehr die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des FMB – Schlichters Widerspruch einzulegen.
Adjudikation
Hierbei wird ein FMB – Adjudikator, geprüfter Sachverständiger, tätig, der ebenfalls im Einverneh-men aller streitenden Parteien schriftlich zu bestellen ist.
Das Verfahren beginnt, sobald eine der Parteien dem FMB – Adjudikator schriftlich den Inhalt der Streitigkeit übermittelt und ihn beauftragt, eine Entscheidung zu treffen. Auf dieses Verfahren wird zurückgegriffen, wenn schnell eine verbindliche Entscheidung herbeigeführt werden muss. (z.B. Gefahr im Verzug usw.)
Der FMB – Adjudikator kann, wie der Schlichter, von allen beteiligten Parteien die nötigen Auskünfte und Vorlage von Dokumente verlangen, aber darüber hinaus auch Informationen bei Dritten einholen.
Wie bei der Schlichtung ist auch hier die Verjährung während der Verfahrensdauer gehemmt.
Der FMB – Adjudikator ist bei seiner Entscheidung an Fristen gebunden und begründet diese schriftlich.
Sobald die Entscheidung getroffen wurde, ist sie vorläufig bindend.
Die endgültige rechtliche Verbindlichkeit setzt ein, wenn keine der streitenden Parteien innerhalb der Frist von einem Monat Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt. Die Entscheidung eines Adjudikators beinhaltet auch, innerhalb welcher Fristen die Konfliktparteien ihre auferlegten Pflichten zu erfüllen haben.
Legt eine der streitenden Parteien Widerspruch ein, müssen die auferlegten Pflichten trotzdem erfüllt werden.
Die Adjudikationsentscheidung wird in diesem Fall jedoch erst nach Vertragsende oder nach der Abnahme des Bauwerks von einem (Schieds-) Gericht überprüft. Lassen die Konfliktparteien die Vorlagefrist von sechs Monaten beim (Schieds-) Gericht verstreichen, wird die Adjudikationsentscheidung durch den Fristablauf endgültig rechtsverbindlich. Der Adjudikator stellt den Ablauf der 6-monatigen Frist gegenüber den Konfliktparteien schriftlich fest.
Schiedsgericht
Auch wenn diese Variante der Streitbeilegung nicht als außergerichtliches Verfahren zu bewerten ist, ist sie ein Teil der SL Bau. Sie hat gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit den Vorteil der Vertraulichkeit, sodass Interna der beteiligten Streitbeteiligten offen besprochen werden können und nicht zu einer (weiteren) Belastung der geschäftlichen Beziehungen führen. Dieser Lösungsansatz der Streitschlichtung muss vorab unter Benennung eines Schiedsgerichts vertraglich vereinbart worden sein.
Das Verfahren beginnt an dem Tag, an dem die Beklagte von der klagenden Partei schriftlich über die Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens in Kenntnis gesetzt wird.
Das Schiedsgericht besteht aus drei Personen: Je ein Schiedsrichter wird von der klagenden und der beklagten Partei bestimmt, ein Dritter wird durch diese beiden Schiedsrichter nach einer ersten Anhörung der Konfliktparteien benannt. Dieser dritte Schiedsrichter hat auch den Vorsitz des Schiedsgerichts inne.
Die erste Sitzung wird erst dann einberufen, wenn die Klageerhebung erfolgt und die Klageerwiderung eingegangen ist. Während der Sitzung haben die Parteien die Gelegenheit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht zu erläutern, außerdem werden Beweise aufgenommen und über den Streitgegenstand verhandelt. Das Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem rechtsgültigen Schiedsspruch, der schriftlich darzulegen und zu begründen ist. Das Schiedsgericht entscheidet darüber hinaus auch über die Verteilung der Kosten auf die streitenden Parteien.
Baumediation – Beilegung von Baustreitigkeiten
Streitigkeiten zwischen Bauherren und Auftragnehmern sind gar nicht so selten: Etwa 50.000 Mal pro Jahr werden Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht, weil sich die jeweiligen Vertragspartner heillos zerstritten haben und mindestens einer von ihnen keine andere Möglichkeit als den Rechtsweg mehr sieht, den Konflikt zu lösen.
Doch ein schnelles Ende ist dabei nur selten in Sicht: Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) dauert ein Bauprozess durchschnittlich 44 Monate, sofern er bereits in der ersten Instanz rechtskräftig wird. Aber auch zehn Jahre dauernde Prozesse kommen immer wieder vor. Unter diesen Verfahren sind nicht nur solche, in denen es um den Bau eines Eigenheims geht; in sehr vielen Fällen streiten sich die Kontrahenten um die mangelhafte Arbeit oder eine verzögerte Fertigstellung bei Großprojekten. Dabei geht es oft um Beträge, deren Verlust oder verzögerte Zahlung den Kläger oder Beklagten wirtschaftlich ruinieren können. Davon hängen im Ernstfall zahlreiche Arbeitsplätze ab.
Was für sehr umfangreiche Bauvorhaben gilt, trifft selbstverständlich auch auf die Bauherren von Eigenheimen und die von ihnen beauftragten Handwerksfirmen zu. Für sie alle sind fast vier Jahre Wartezeit bis zu einer Gerichtsentscheidung eindeutig zu viel. Zu diesem unmittelbaren Schaden kommen dann auch noch Anwalts- und Gerichtskosten hinzu. So wird ein Bauprozess schnell zu einem kaum noch zu kalkulierenden Risiko.
Doch wir bieten eine sehr gute Alternative an, die jedoch noch relativ unbekannt ist:
Mithilfe unseres Mediators gibt es einen relativ neuen Weg, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Ein Mediator ist ein Vermittler, der den streitenden Parteien dabei hilft, ihren Konflikt zukunftsorientiert und eigenständig zu lösen. Er schlägt sich nicht auf die eine oder andere Seite, sondern wirkt unparteiisch darauf hin, dass beide Streitparteien am Ende des Mediationsprozesses mit der gemeinsam erarbeiteten Konfliktlösung zufrieden sind. Der Mediator hat hier den entscheidenden Vorteil, dass er auf die Streitigkeiten von außen blickt und völlig rational und ohne eigene Aggressionen oder Interessen den Konflikt analysieren und durchdringen kann. Die Voraussetzung, um einen Mediator zu beauftragen ist also, dass sich beide Parteien diese Art der Konfliktlösung wünschen und sich trotz aller Dissonanzen darauf einlassen wollen, aufeinander zuzugehen und zu einem Konsens zu kommen.
So läuft eine Mediation ab
Zu Beginn geht es darum, das Problem konkret zu benennen. Unser Mediator fasst dabei zusammen, worüber sich die Streitenden nicht einig sind.Er legt außerdem die Gesprächsregeln fest: Alle Beteiligten dürfen ausreden und müssen einander zuhören. Das Gespräch muss von körperlichen oder verbalen Angriffen frei bleiben, um Erfolg haben zu können. Der Mediator hat das Recht, einzugreifen, wenn die Situation es erfordert.
In der zweiten Phase haben die Konfliktparteien die Gelegenheit, ihre Positionen sachlich vorzutragen. Während ihres Vortrags gibt es keine Unterbrechungen, Einwände der anderen Beteiligten werden zurückgestellt, bis sie selbst an der Reihe sind, ihre Sichtweise darzustellen. Der Mediator wird nur aktiv, wenn er Verständnisfragen hat. Am Ende dieser Phase fasst er zusammen, was ihm vorgetragen wurde.
In der darauffolgenden Phase wird der Mediator versuchen, alles, was im Hintergrund und für den Streit wesentlich ist, herauszufinden. Er weiß, dass es praktisch keinen Konflikt gibt, der nur auf Fakten beruht. Fast immer spielen auch Emotionen eine entscheidende Rolle – das ist bei Baustreitigkeiten genauso wie bei anderen Konflikten. Die Aufgabe unseres Mediators ist es nun, gezielt nachzufragen, dabei aber immer neutral zu bleiben und den Beteiligten gegenüber gleichmäßig aufmerksam zu sein. Wenn diese Phase erfolgreich durchlaufen wurde, stehen die zentralen Kernpunkte des Konflikts fest und werden schriftlich festgehalten.
Nun arbeiten die Parteien gemeinsam an der Lösung des Konflikts. Sie alle tragen die Verantwortung für eine Lösung, die gemeinsam gefunden wird. Am Ende dieser Phase können zunächst mehrere Lösungsvorschläge gleichberechtigt nebeneinander stehen.
Der letzte Schritt ist die Einigung der Konfliktparteien auf einen Lösungsvorschlag. Das Ergebnis ist ein Schriftstück, in dem genau festgehalten wird, wie dieser Lösungsvorschlag umgesetzt und die Umsetzung überprüft wird. Unser Mediator hat hier dafür zu sorgen, dass tatsächlich alle mit der Vereinbarung einverstanden sind.
Lohnt sich eine Mediation?
Eine erfolgreiche Mediation ist der schnellste und kostengünstigste Weg, einen Konflikt erfolgreich für beide Seiten beizulegen. Fachleute sprechen von einer Erfolgsquote von 75 bis 90 %. Das sind Zahlen, die sich sehen lassen können. Je nach Komplexität eines Falls können zwei Stunden für eine Mediation ausreichen, aber auch mehrere Sitzungen nötig sein.
Der größte Unterschied zu einem Gerichtsverfahren ist das Prinzip, nach dem verfahren wird:
Vor Gericht geht es immer um eine Konfrontation sowie um Sieg oder Niederlage. Die Kontrahenten haben außerdem nicht die freie Gerichtswahl, sondern müssen sich an das sachlich und örtlich zuständige Gericht halten. Der Mediator hingegen kann völlig frei gewählt werden. Auch der Ort, an dem die Verhandlung stattfinden soll, kann von den streitenden Parteien frei festgelegt werden. Gerichtsverhandlungen haben aus Sicht der Kontrahenten den Nachteil, dass sie öffentlich stattfinden. So können Informationen in die Medien gelangen, die für die Geschäftsbeziehungen schädlich sind. Erschwert wird solch ein Prozess für die Beteiligten auch dadurch, dass nur die Tatsachen beleuchtet werden, die juristisch von Belang sind. Alles, was sich darüber hinaus innerhalb des Konflikts zugetragen und diesen möglicherweise noch verschärft hat, bleibt unberücksichtigt. Dies steht im Gegensatz zur Vorgehensweise unseres Mediators: Er hilft dabei, einen Konflikt in allen Details und vermeintlichen „Nebenschauplätzen“ zu verstehen, was erheblich zu einer gütlichen Einigung beiträgt.
Bau-Mediation bei uns
Wir bieten eine professionelle Mediation für Baustreitigkeiten durch einen ausgebildeten und zertifizierten Mediator an. Mit einem Stundenhonorar von 150,– Euro liegen die Kosten weit hinter den Gerichtskosten zurück. Das macht sich insbesondere dann bemerkbar, wenn es um höhere Beträge geht: Schon bei einem relativ geringen Streitwert von 10.000,– Euro betragen die Gerichtskosten für die erste Instanz zwischen 2.000 und 4.000 Euro – ggf. zuzüglich der Kosten für Gutachter, Zeugen oder weitere Auslagen. Erst am Ende des Gerichtsprozesses wird klar, wer diese Kosten übernehmen muss.
Das Honorar für unseren Mediator wird hingegen hälftig unter den Konfliktparteien aufgeteilt, sodass für keine von ihnen horrenden Kosten entstehen.
Denken Sie über eine Mediation nach, wenn Sie sich einem auf den ersten Blick nicht lösbaren Konflikt in einer Bauangelegenheit gegenübersehen. Die Erfolgsaussichten und die geringen Kosten sprechen für sich.